Preisliste und Informationen als Selbstzahler:in

Meine Praxis als Heilpraktikerin für Psychotherapie ist eine Selbstzahlerpraxis, das heißt die Abrechnung erfolgt immer Ihnen gegenüber. Sie läuft nicht über die gesetzlichen bzw. privaten Krankenkassen. Unten auf dieser Seite finden Sie die Preisliste.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine Kosten für Leistungen nach dem Heilpraktikergesetz. Private Krankenversicherungen bzw. Heilpraktikerversicherungen (Zusatzversicherungen) übernehmen sie in einigen Fällen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung über die Bedingungen.

Vielleicht noch interessant für Sie:

Ausgaben für eine psychotherapeutische Behandlung können eventuell in der Steuererklärung als „Sonderausgaben“ bzw. „Außerordentliche Aufwendungen“ geltend gemacht werden. Dies ist abhängig von Ihrem Einkommen und dem Betrag der Ausgaben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater.

Vorteile als Selbstzahler:in

Es kann durchaus Vorteile mit sich bringen, ein therapeutisches Coaching, eine Psychotherapie oder eine Hypnosebehandlung privat durchzuführen und die Kosten dafür selbst zu übernehmen…

Da Sie bei mir Privatklient sind und Ihre Leistungen selbst zahlen, bin ich nicht verpflichtet, Dritten gegenüber Angaben zu machen. Bei einer Kostenübernahme über eine Krankenkasse muss die Diagnose einer psychischen Störung mit Krankheitswert an die Krankenkasse weitergegeben sowie ein Therapiebericht übermittelt werden. Selbstverständlichkeit dokumentiere ich den Verlauf unserer Zusammenarbeit, muss diesen aber nicht weitergeben. Ihre Daten, ihre Themen und die Tatsache, dass Sie eine Psychotherapie machen, bleiben unter uns.

Das kann manchmal durchaus relevant sein. Denn auch wenn ich diesen Punkt schade finde, so ist es doch derzeit in Deutschland so, dass z.B. private Krankenkassen sowie diverse andere Versicherungen (z.B. Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen) neue Versicherungsnehmer nicht oder nur mit Einschränkung aufnehmen, wenn diese in der Vergangenheit (rückwirkend 5-10 Jahre) psychische Hilfe in Form einer Therapie in Anspruch genommen haben. Auch beim Thema Verbeamtung können den Betroffenen Nachteile durch den Vermerk in ihrer Krankenakte entstehen.

Selbstverständlich unterliege ich generell der Schweigepflicht – absolute Vertraulichkeit ist für mich die Basis unserer Zusammenarbeit.

Es gibt keine umständlichen Bewilligungsverfahren. Da Sie bei mir Privatklient sind und Ihre Leistungen selbst zahlen, brauchen Sie keine Genehmigung für die Aufnahme einer Psychotherapie. Das heißt, Sie brauchen weder bei Ihrer Krankenversicherung bzw. Krankenkasse noch an anderer Stelle einen Antrag stellen und Formalitäten berücksichtigen.

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen gibt es bestimmte Vorgaben zur Dauer einer Therapiestunde, der Häufigkeit und den zeitlichen Abständen der einzelnen Sitzungen sowie der Gesamtdauer einer Therapie. Diesen Vorgaben unterliegen wir hier nicht. Wir legen gemeinsam nach Ihrem Anliegen, Ihren Bedürfnissen und Ihrem persönlichen Fortschritt die Dauer und Häufigkeit Ihrer Sitzungen individuell fest.

Wird eine Psychotherapie im Rahmen einer gesetzlichen Krankenkasse durchgeführt, so ist sie an bestimmte Richtlinienverfahren gebunden. Diesen Vorgaben unterliege ich nicht. Ich arbeite in meiner Praxis nach dem integrativen Ansatz, der es ermöglicht, sehr individuell auf Ihre Bedürfnisse und Themen einzugehen. Sie können sich vorab auf meiner Seite über den integrativen Ansatz informieren und erhalten natürlich bei unserem Erstgesprächs weitere Informationen.

Betroffene, die Unterstützung suchen, brauchen diese in der Regel kurzfristig, da sie meist unter einer großen Belastung stehen. Bei Therapien, die von den Krankenkassen übernommen werden, liegen die Wartezeiten häufig bei drei bis sechs Monaten, momentan teilweise noch länger. Manchmal ist dort zwar ein Erstgespräch kurzfristig möglich, der eigentliche Therapieplatz ist jedoch erst Monate später frei.

Ich versuche, Ihnen einen Termin nach Ihren Bedürfnissen anzubieten. Einen Termin für ein Erstgespräch finden wir normalerweise zeitnah – und auch das kann schon ein gutes Stück entlasten. Danach haben Sie in Ruhe Zeit zu überlegen, ob Sie mit mir zusammenarbeiten möchten. Wenn Sie sich dafür entscheiden, suchen wir passende Termine – je nachdem ob Sie berufstätig sind oder mehr Ruhe haben, wenn die Kinder in Kindergarten oder Schule sind. In Notfällen biete ich auch am Wochenende einzelne Termine an. Sprechen Sie mich gerne an.

Zu guter Letzt ist es nachweislich so, dass Menschen, die als Selbstzahler eine Veränderung ihrer Situation anstreben, eine höhere Motivation mitbringen und damit eine bessere und schnellere Aussicht auf Erfolg haben. Und eine Investition in sich selbst und die eigene Zukunft ist die beste Investition!

Preisliste

Hier finden Sie eine Übersicht über meine Preise.

meine-innere-staerke-preisliste

Mir ist es ein Anliegen, allen Menschen Unterstützung in Krisen zu ermöglichen. Sollten Sie sich gerade in einer schwierigen finanziellen Lage befinden, kommen Sie auf mich zu. Ich werde versuchen, mit Ihnen eine Lösung zu finden.

Kontakt

Termine nach Absprache

  • Montag  und Mittwoch
    7.30 – 9.00 & 14.00 – 20.00 Uhr

  • Freitag
    8.00 – 12.30 & 14.00 – 17.00 Uhr

  • Weitere Termine nach Vereinbarung möglich

Mitglied im VFP

Kontakt

Termine nach Absprache

  • Montag & Mittwoch
    07.30 – 09.00 Uhr
    14.00 – 20.00 Uhr

  • Freitag
    08.00 – 12.30 Uhr
    14.00 – 20.00 Uhr

  • Weitere Termine nach
    Vereinbarung möglich

Mitglied im VFP

Kontakt

Termine nach Absprache

  • Montag & Mittwoch
    07.30 – 09.00 Uhr
    14.00 – 20.00 Uhr

  • Freitag
    08.00 – 12.30 Uhr
    14.00 – 17.00 Uhr

  • Weitere Termine nach
    Vereinbarung möglich

Mitglied im VFP