Psychotherapie – Was erfährt die Krankenkasse?

Das Thema „Psychotherapie – Was erfährt die Krankenkasse“ ist für einige Menschen relevant, beispielsweise wenn es darum geht, sich zukünftig bei einer privaten Krankenkassen zu versichern oder eine andere Versicherung wie zum Beispiel eine Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung abzuschließen. Einigen ist es auch einfach unangenehm, wenn Informationen über eine Therapie in ihrer medizinischen Akte gespeichert sind. Deshalb möchte ich Ihnen im Folgenden einige Informationen zum Thema sowie zu „Abrechnung von Psychotherapie“, aber auch von therapeutischem Coaching und Hypnose geben.

Das erfährt die Krankenkasse

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Da Krankenkassen – unter bestimmten Bedingungen – die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen, brauchen sie in diesem Fall natürlich Informationen. Die Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass es sich um die Behandlung einer „psychischen Störung mit Krankheitswert“ handelt. Wann eine psychische Belastung einen Krankheitswert besitzt, ist über die medizinische Klassifikation geregelt, die so genannte „ICD“ (International Classification of Diseases).

Zur Kostenübernahme muss also zuerst die Feststellung einer Diagnose erfolgen, mit der dann anschließend bei der Krankenkasse eine Psychotherapie beantragt werden kann. Diese Diagnose sowie ein Therapiebericht/die Sitzungen, die stattgefunden haben, werden an die Krankenkasse übermittelt und in der medizinischen Akte des Betroffenen gespeichert.

Bei mir als Heilpraktikerin für Psychotherapie sind Sie Selbstzahler:in, weshalb ich nicht verpflichtet bin, Dritten gegenüber Angaben zu machen. Selbstverständlichkeit dokumentiere ich den Verlauf unserer Zusammenarbeit, muss diesen aber nicht an Dritte weitergeben. Ihre Daten, Ihre Themen und die Tatsache, dass Sie eine Psychotherapie machen, bleiben unter uns. Selbstverständlich unterliege ich generell der Schweigepflicht – absolute Vertraulichkeit ist für mich die Basis unserer Zusammenarbeit.

Abrechnung von Psychotherapie über eine Krankenkasse

Wie oben beschrieben übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Sie übernehmen allerdings keine Kosten für Leistungen nach dem Heilpraktikergesetz. Private Kassen sowie Heilpraktiker-Zusatzversicherungen tun dies in bestimmten Fällen. Falls Sie  vor kurzem eine Therapie über eine gesetzliche Krankenkasse durchgeführt haben, ist es erst nach einer Pause von 2 Jahren möglich, eine erneute Therapie bewilligt zu bekommen (außer es liegen besondere Gründe vor).

Therapeutisches Coaching, Beratung und Hypnose

Beim therapeutischen Coaching und in der (psychologischen) Beratung werden keine psychischen Störungen mit Krankheitswert behandelt. Damit fallen sie generell aus dem Leistungsangebot der Krankenkassen raus und sind immer Selbstzahlerleistungen.

Hypnose kann als Behandlungsmethode sowohl im Bereich der Psychotherapie als auch im therapeutischen Coaching eingesetzt werden.

Kann bei einer Heilpraktikerin für Psychotherapie die Abrechnung über die Krankenkasse erfolgen?

Meine Praxis als Heilpraktikerin für Psychotherapie ist eine Selbstzahlerpraxis, das heißt die Abrechnung erfolgt immer Ihnen gegenüber. Sie läuft nicht über die gesetzlichen bzw. privaten Krankenkassen. Hier finden Sie Informationen über mein Honorar.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine Kosten für Leistungen nach dem Heilpraktikergesetz. Private Krankenversicherungen bzw. Heilpraktikerversicherungen (Zusatzversicherungen) übernehmen sie in einigen Fällen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung über die Bedingungen.

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Ausgaben für eine psychotherapeutische Behandlung können eventuell in der Steuererklärung als „Sonderausgaben“ bzw. „Außerordentliche Aufwendungen“ geltend gemacht werden. Dies ist abhängig von Ihrem Einkommen und dem Betrag der Ausgaben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater.

Vorteile als Selbstzahler:in

Es kann durchaus Vorteile mit sich bringen, ein therapeutisches Coaching, eine Psychotherapie oder eine Hypnosebehandlung privat durchzuführen und die Kosten dafür selbst zu übernehmen…

Da Sie bei mir Privatklient sind und Ihre Leistungen selbst zahlen, bin ich nicht verpflichtet, Dritten gegenüber Angaben zu machen. Bei einer Kostenübernahme über eine Krankenkasse muss die Diagnose einer psychischen Störung mit Krankheitswert an die Krankenkasse weitergegeben sowie ein Therapiebericht übermittelt werden. Selbstverständlichkeit dokumentiere ich den Verlauf unserer Zusammenarbeit, muss diesen aber nicht an Dritte weitergeben. Ihre Daten, ihre Themen und die Tatsache, dass Sie eine Psychotherapie machen, bleiben unter uns.

Das kann manchmal durchaus relevant sein. Denn auch wenn ich diesen Punkt schade finde, so ist es doch derzeit in Deutschland so, dass z.B. private Krankenkassen sowie diverse andere Versicherungen (z.B. Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen) neue Versicherungsnehmer nicht oder nur mit Einschränkung aufnehmen, wenn diese in der Vergangenheit (rückwirkend 5-10 Jahre) psychische Hilfe in Form einer Therapie in Anspruch genommen haben. Auch beim Thema Verbeamtung können den Betroffenen Nachteile durch den Vermerk in ihrer Krankenakte entstehen.

Selbstverständlich unterliege ich generell der Schweigepflicht – absolute Vertraulichkeit ist für mich die Basis unserer Zusammenarbeit.

Es gibt keine umständlichen Bewilligungsverfahren. Da Sie bei mir Privatklient sind und Ihre Leistungen selbst zahlen, brauchen Sie keine Genehmigung für die Aufnahme einer Psychotherapie. Das heißt, Sie brauchen weder bei Ihrer Krankenversicherung bzw. Krankenkasse noch an anderer Stelle einen Antrag stellen und Formalitäten berücksichtigen.

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen gibt es bestimmte Vorgaben zur Dauer einer Therapiestunde, der Häufigkeit und den zeitlichen Abständen der einzelnen Sitzungen sowie der Gesamtdauer einer Therapie. Diesen Vorgaben unterliegen wir hier nicht. Wir legen gemeinsam nach Ihrem Anliegen, Ihren Bedürfnissen und Ihrem persönlichen Fortschritt die Dauer und Häufigkeit Ihrer Sitzungen individuell fest.

Wird eine Psychotherapie im Rahmen einer gesetzlichen Krankenkasse durchgeführt, so ist sie an bestimmte Richtlinienverfahren gebunden. Diesen Vorgaben unterliege ich nicht. Ich arbeite in meiner Praxis nach dem integrativen Ansatz, der es ermöglicht, sehr individuell auf Ihre Bedürfnisse und Themen einzugehen. Sie können sich vorab auf meiner Seite über den integrativen Ansatz informieren und erhalten natürlich bei unserem Erstgesprächs weitere Informationen.

Betroffene, die Unterstützung suchen, brauchen diese in der Regel kurzfristig, da sie meist unter einer großen Belastung stehen. Bei Therapien, die von den Krankenkassen übernommen werden, liegen die Wartezeiten häufig bei drei bis sechs Monaten, momentan teilweise noch länger. Manchmal ist dort zwar ein Erstgespräch kurzfristig möglich, der eigentliche Therapieplatz ist jedoch erst Monate später frei.

Ich versuche, Ihnen einen Termin nach Ihren Bedürfnissen anzubieten. Einen Termin für ein Erstgespräch finden wir normalerweise zeitnah – und auch das kann schon ein gutes Stück entlasten. Danach haben Sie in Ruhe Zeit zu überlegen, ob Sie mit mir zusammenarbeiten möchten. Wenn Sie sich dafür entscheiden, suchen wir passende Termine – je nachdem ob Sie berufstätig sind oder mehr Ruhe haben, wenn die Kinder in Kindergarten oder Schule sind. In Notfällen biete ich auch am Wochenende einzelne Termine an. Sprechen Sie mich gerne an.

Zu guter Letzt ist es nachweislich so, dass Menschen, die als Selbstzahler eine Veränderung ihrer Situation anstreben, eine höhere Motivation mitbringen und damit eine bessere und schnellere Aussicht auf Erfolg haben. Und eine Investition in sich selbst und die eigene Zukunft ist die beste Investition!

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