Psychotherapie – Was erfährt die Krankenkasse?
Das Thema „Psychotherapie – Was erfährt die Krankenkasse“ ist für einige Menschen relevant, beispielsweise wenn es darum geht, sich zukünftig bei einer privaten Krankenkassen zu versichern oder eine andere Versicherung wie zum Beispiel eine Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung abzuschließen. Einigen ist es auch einfach unangenehm, wenn Informationen über eine Therapie in ihrer medizinischen Akte gespeichert sind. Deshalb möchte ich Ihnen im Folgenden einige Informationen zum Thema sowie zu „Abrechnung von Psychotherapie“, aber auch von therapeutischem Coaching und Hypnose geben.
Das erfährt die Krankenkasse
Da Krankenkassen – unter bestimmten Bedingungen – die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen, brauchen sie in diesem Fall natürlich Informationen. Die Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass es sich um die Behandlung einer „psychischen Störung mit Krankheitswert“ handelt. Wann eine psychische Belastung einen Krankheitswert besitzt, ist über die medizinische Klassifikation geregelt, die so genannte „ICD“ (International Classification of Diseases).
Zur Kostenübernahme muss also zuerst die Feststellung einer Diagnose erfolgen, mit der dann anschließend bei der Krankenkasse eine Psychotherapie beantragt werden kann. Diese Diagnose sowie ein Therapiebericht/die Sitzungen, die stattgefunden haben, werden an die Krankenkasse übermittelt und in der medizinischen Akte des Betroffenen gespeichert.
Bei mir als Heilpraktikerin für Psychotherapie sind Sie Selbstzahler:in, weshalb ich nicht verpflichtet bin, Dritten gegenüber Angaben zu machen. Selbstverständlichkeit dokumentiere ich den Verlauf unserer Zusammenarbeit, muss diesen aber nicht an Dritte weitergeben. Ihre Daten, Ihre Themen und die Tatsache, dass Sie eine Psychotherapie machen, bleiben unter uns. Selbstverständlich unterliege ich generell der Schweigepflicht – absolute Vertraulichkeit ist für mich die Basis unserer Zusammenarbeit.
Abrechnung von Psychotherapie über eine Krankenkasse
Wie oben beschrieben übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Sie übernehmen allerdings keine Kosten für Leistungen nach dem Heilpraktikergesetz. Private Kassen sowie Heilpraktiker-Zusatzversicherungen tun dies in bestimmten Fällen. Falls Sie vor kurzem eine Therapie über eine gesetzliche Krankenkasse durchgeführt haben, ist es erst nach einer Pause von 2 Jahren möglich, eine erneute Therapie bewilligt zu bekommen (außer es liegen besondere Gründe vor).
Therapeutisches Coaching, Beratung und Hypnose
Beim therapeutischen Coaching und in der (psychologischen) Beratung werden keine psychischen Störungen mit Krankheitswert behandelt. Damit fallen sie generell aus dem Leistungsangebot der Krankenkassen raus und sind immer Selbstzahlerleistungen.
Hypnose kann als Behandlungsmethode sowohl im Bereich der Psychotherapie als auch im therapeutischen Coaching eingesetzt werden.
Kann bei einer Heilpraktikerin für Psychotherapie die Abrechnung über die Krankenkasse erfolgen?
Meine Praxis als Heilpraktikerin für Psychotherapie ist eine Selbstzahlerpraxis, das heißt die Abrechnung erfolgt immer Ihnen gegenüber. Sie läuft nicht über die gesetzlichen bzw. privaten Krankenkassen. Hier finden Sie Informationen über mein Honorar.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine Kosten für Leistungen nach dem Heilpraktikergesetz. Private Krankenversicherungen bzw. Heilpraktikerversicherungen (Zusatzversicherungen) übernehmen sie in einigen Fällen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung über die Bedingungen.
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Ausgaben für eine psychotherapeutische Behandlung können eventuell in der Steuererklärung als „Sonderausgaben“ bzw. „Außerordentliche Aufwendungen“ geltend gemacht werden. Dies ist abhängig von Ihrem Einkommen und dem Betrag der Ausgaben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater.
Vorteile als Selbstzahler:in
Es kann durchaus Vorteile mit sich bringen, ein therapeutisches Coaching, eine Psychotherapie oder eine Hypnosebehandlung privat durchzuführen und die Kosten dafür selbst zu übernehmen…