Psychotherapie – Was erfährt die Krankenkasse?
Welche Informationen tatsächlich weitergegeben werden
Das Thema „Psychotherapie – Was erfährt die Krankenkasse?“ ist für viele Menschen von Bedeutung. Besonders dann, wenn es um den Wechsel zu einer privaten Krankenkasse oder den Abschluss von Versicherungen wie Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen geht. Auch der Gedanke, dass Informationen über eine Therapie in der medizinischen Akte gespeichert werden, kann Unbehagen auslösen.
In diesem Beitrag möchte ich dir Antworten auf Ihre Fragen geben: Was erfährt die Krankenkasse wirklich? Wie läuft die Abrechnung bei Psychotherapie, therapeutischem Coaching oder Hypnose ab? Und welche Vorteile bietet die Selbstzahlung?
Das erfährt die Krankenkasse

Einige Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Bedingungen die Kosten für eine Psychotherapie. Dazu benötigen sie jedoch bestimmte Informationen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass eine „psychische Störung mit Krankheitswert“ vorliegt. Diese wird nach der medizinischen Klassifikation „ICD“ (International Classification of Diseases)
Damit die Krankenkasse die Therapie bezahlt, muss zunächst eine Diagnose gestellt werden. Auf Basis dieser Diagnose wird ein Antrag auf Psychotherapie gestellt, der an die Krankenkasse übermittelt wird. Dabei werden auch ein Therapiebericht sowie Informationen über durchgeführte Sitzungen übermittelt und in der medizinischen Akte des Betroffenen gespeichert.
Bei mir als Heilpraktikerin für Psychotherapie sind Sie Selbstzahler*in. Das bedeutet, dass ich keinerlei Verpflichtung habe, Informationen an Dritte weiterzugeben. Selbstverständlich dokumentiere ich unsere gemeinsame Arbeit, aber diese Daten bleiben absolut vertraulich. Ihre Themen, Ihre Daten und die Tatsache, dass Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen, bleiben ausschließlich zwischen uns.
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich der Schweigepflicht. Absolute Vertraulichkeit ist für mich die Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Diagnose einer psychischen Störung, die im Rahmen einer Krankenkassenübernahme gestellt wird, auch Auswirkungen auf zukünftige Versicherungen wie etwa eine Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung haben kann. In solchen Fällen könnte die Information über eine frühere Therapie in die Risikobewertung einfließen.
Wenn du starten möchtest oder mehr Informationen benötigst, melde dich gerne bei mir.
Können Heilpraktiker*innen für Psychotherapie mit Krankenkassen abrechnen?
Meine Praxis als Heilpraktikerin für Psychotherapie ist eine Selbstzahlerpraxis. Das bedeutet, dass die Abrechnung direkt mit dir erfolgt und nicht über gesetzliche oder private Krankenkassen läuft. Informationen zu meinem Honorar findst du hier.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine Kosten für Leistungen nach dem Heilpraktikergesetz. Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen können diese in bestimmten Fällen übernehmen. Kläre bitte vorab mit deiner Versicherung, welche Bedingungen für eine Kostenübernahme gelten.
Ein zusätzlicher Hinweis: Ausgaben für psychotherapeutische Behandlungen können unter Umständen in der Steuererklärung als „Sonderausgaben“ oder „Außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden. Die Höhe des Abzugs hängt von deinem Einkommen und den angefallenen Kosten ab. Für genaue Informationen wende dich bitte an dein Finanzamt oder an einen Steuerberater.
Vorteile als Selbstzahler:in
Selbstzahler genießen den Vorteil, dass ihre Therapie nicht an die Krankenkasse gemeldet wird. Mehr Informationen zu meinem Honorar sowie zu den Vorteilen, die du als Selbstzahler*in hast, findest du hier.
Wenn du starten möchtest oder mehr Informationen benötigst, melde dich gerne bei mir.
Therapeutisches Coaching, Beratung und Hypnose
Therapeutisches Coaching und psychologische Beratung helfen dir dabei, persönliche Herausforderungen zu bewältigen oder dich in bestimmten Lebensbereichen weiterzuentwickeln. Im Gegensatz zur Psychotherapie werden hierbei keine psychischen Störungen mit Krankheitswert behandelt. Deshalb zählen sie generell nicht zu den Leistungen der Krankenkassen und sind immer Selbstzahlerangebote.
Grundsätzlich gilt: Alle Methoden, die in der Psychotherapie eingesetzt werden, können auch im therapeutischen Coaching oder in der Beratung Anwendung finden. So lassen sich beispielsweise Hypnose und EMDR gezielt nutzen, um tiefere Einblicke in persönliche Muster zu gewinnen, Ängste zu reduzieren oder Verhaltensweisen bewusst zu verändern – sei es im Rahmen der Therapie oder des Coachings.
Warum eine Begleitung durch Heilpraktiker*innen meist privat gezahlt wird
Wie bereits erwähnt, übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählt unter anderem, dass die Behandlung von einem approbierten Psychotherapeut*in durchgeführt wird und eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt. Leistungen, die nach dem Heilpraktikergesetz erbracht werden, sind hingegen von der Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen ausgeschlossen.
Private Krankenversicherungen oder Heilpraktiker-Zusatzversicherungen können in bestimmten Fällen die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen, abhängig von deinem jeweiligen Tarif. Es lohnt sich, die Bedingungen deiner Versicherungspolice zu prüfen, wenn du diese Option in Betracht ziehst.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Wenn du bereits vor Kurzem eine Psychotherapie über eine gesetzliche Krankenkasse in Anspruch genommen hast, ist eine erneute Bewilligung erst nach einer Wartezeit von zwei Jahren möglich – es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, die eine Ausnahme erlauben. In solchen Fällen kann die Therapie bei einer Heilpraktikerin für Psychotherapie eine wertvolle Alternative sein, um die benötigte Unterstützung ohne Wartezeit zu erhalten.
Als Selbstzahler*in erhältst du Vertraulichkeit, Flexibilität und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten – für eine Therapie, die zu dir passt. Melde dich gerne für ein Erstgespräch und mache den ersten Schritt.
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